Kosten & Gebühren
Für den Besuch des Kindergartens ist vom Erziehungsberechtigten ein monatlicher Essens- und Kreativbeitrag zu leisten, der mit 1. Jänner eines jeden Jahres an der Preisindexsteigerung angepasst wird.
Die Abwesenheit des Kindes vom Kindergartenbesuch berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragszahlung.